Gute Frage:
Kann ich, als Versicherungsnehmer, frei entscheiden welche Sanierungsfirma ich beauftrage, oder kann meine Versicherung eine Sanierungsfirma vorgeben?
Fazit:
Gemäß in Auftrag gegebenem Rechtsgutachten hat der Versicherungsnehmer, nach geltendem Vertragswerk, die freie Wahl seiner Sanierungsfirma.
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